Die Ausbildung zum Privatpiloten
PPL(A) - Private Pilot Licence (Aeroplane)
Mit der PPL(A) - Private Pilot Licence (Aeroplane), Privatpilotenlizenz, können Sie sich den Traum vom Fliegen privat erfüllen. Sie erhalten damit die Berechtigung einmotorige Kolbenflugzeuge im nicht-gewerblichen Verkehr zunächst europaweit zu chartern und zu fliegen. Ihre Lizenz gilt jedoch insofern weltweit, da eine Anerkennung bzw. Umschreibung in außereuropäischen Ländern in der Regel kein Problem darstellt.
Und so sieht die Ausbildung aus:
Theoretische Ausbildung
Mindestens 100 Unterrichtsstunden in folgenden Fächern:
- Luftrecht
- Allgemeine Luftfahrzeugkenntnisse
- Flugleistung und Flugplanung
- Menschliches Leistungsvermögen
- Meteorologie
- Navigation
- Betriebliche Verfahren
- Aerodynamik
Die geforderten 100 Stunden können als Unterricht in einer Flugschule durchgeführt werden. Alternativ ist auch die Nutzung eines Fernlehrgangs mit 10 Stunden Nahunterricht oder eine andere individuelle Kombination aus beiden Unterrichtsformen möglich.
Praxis-Ausbildung
Die Ausbildung erfolgt in drei Phasen:
Mit Phase 1 können Sie ein Flugzeug alleine im Platzrundenbereich fliegen. Mit Phase 2 erreichen Sie die Solo-Überlandreife nach bestandener Theorie-Prüfung. In Phase 3 werden Sie die praktische Prüfungsreife erlangen.
Vorgeschrieben sind mindestens 45 Flugstunden, die sich folgendermaßen aufteilen:
- Mindestens 25 Stunden mit Lehrer
- Mindestens 10 Stunden Solo unter Aufsicht des Lehrers
- Mindestens 5 Stunden Überlandflug
- Maximal 5 Stunden Training in einem Simulator (FNPT II)
Die praktische Ausbildung erfolgt auf dem bewährten Ausbildungsklassiker Cessna 150/152 oder der Piper Warrior PA28.
Teil der Ausbildung zum Privatpiloten ist der Erwerb eines Sprechfunkzeugnises. Entweder in deutscher Sprache (BZF II) oder in Englisch/Deutsch (BZF I).
Darüber hinaus dürfen Piloten nur dann am Funkverkehr teilnehmen, wenn für die verwendete Sprache ein Sprachenvermerk in ihrer Lizenz eingetragen ist. Das gilt über Englisch hinaus für jede Sprache, also auch für die deutsche Sprache. Diesen Vermerk erhält man über eine Selbsterklärung (deutsche Muttersprachler für Deutsch) und eine Sprachprüfung (für Englisch).
Späteres Fliegen
Der frische Scheininhaber einer Privatpilotenlizenz bekommt eine Klassenberechtigung Single Engine Piston SEP (Land) und darf damit einmotorige Landflugzeuge mit Kolbentriebwerk führen. Diese Berechtigung, die später auf größere und komplexere Flugzeuge erweitert werden kann, ist grundsätzlich 24 Monate gültig. Dabei müssen in den letzten 12 Monaten des Zweijahres-Zeitraums lediglich 12 Stunden als verantwortlicher Pilot nachgewiesen werden. Durch Erbringung dieser Mindeststundenzahl und einem Schulflug mit einem Fluglehrer kann die Klassenberechtigung verlängert werden. Und selbst wenn Sie diese Anforderung nicht erfüllen, weil Sie weniger oder gar nicht geflogen sind, brauchen Sie nur einen Prüfungsflug mit einem Flugprüfer und Ihre Berechtigung ist wieder für weitere 2 Jahre gültig.
Ich berate Sie gerne bei der Wahl Ihrer Ausbildungsform. Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! Sie mich für ein unverbindliches Beratungsgespräch.
Voraussetzungen
- Mindestalter bei Beginn der Ausbildung 16 Jahre (zur Erteilung der Lizenz 17 Jahre)
- Medizinisches Tauglichkeitszeugnis Klasse 2
- Nachweis der Zuverlässigkeit im Sinne des §24 LuftVZO
- Auszug aus dem Verkehrszentralregister (nicht älter als 3 Monate)